Diese Erklärung gilt für die Internetseite der Schule am Neckarbogen.
Als öffentliche Schule sind wir nach § 10 Absatz 1 Satz 3 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) verpflichtet, unseren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Maßgeblicher Standard ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Stufe AA verweist.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Internetseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen. § 4 BITV 2.0 verlangt auf der Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zu Inhalt, Navigation und den wesentlichen Inhalten dieser Erklärung. Diese Videos liegen noch nicht vor. Wir holen das schnellstmöglich nach; ein Termin ist hier einzutragen. Bis dahin erteilen wir alle Auskünfte auf Anfrage persönlich im Sekretariat.
- Ältere Dokumente zum Herunterladen. Einzelne PDF-Dateien aus früheren Schuljahren sind nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet. Wir stellen die Inhalte auf Anfrage in zugänglicher Form zur Verfügung.
Erläuterungen in Leichter Sprache stehen bereit: Leichte Sprache.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum eintragen] erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung anhand der Prüfschritte des BITV-Tests sowie eine automatisierte Prüfung von Farbkontrasten, Tastaturbedienbarkeit, Seitenstruktur und Tippzielgrößen.
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum eintragen] überprüft.
Barriere melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Fehlt Ihnen ein Inhalt in zugänglicher Form? Dann schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Monats.
- E-Mail: sekretariat@schule-neckarbogen.de
- Telefon: 06XXX 4711-0
- Postanschrift: Schule am Neckarbogen, Am Neckarbogen 4, 69XXX Musterheim
Schlichtungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR) — Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Internet: www.barrierefreiheit-bw.de
Daneben besteht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG ein Verbandsklagerecht anerkannter Verbände.